Zum LSG Schlaubetal gehören die NSG - Schlaubetal - Mahlheide - Urwald Fünfeichen - Teufelssee - Oberes Demnitztal - Reicherskreuzer Heide und Schwansee - Große Göhlenze und Fichtengrund - Tauersche Eichen Gesamtfläche: ca. 7200 Hektar | Kleines LexikonNSG Naturschutz- gebiet | Naturschutzgebiete werden aus wissenschaftlichen, ökologischen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder kulturellen Gründen gebildet. Es steht der Biotop- und Artenschutz zur Erhaltung bestimmter Tier- und Pflanzenarten im Vordergrund. Die Naturschutzgebietsverordnung kann schädliche Einflüsse von außen untersagen. Diese Verordnung regelt den Schutzzweck, Ge- und Verbote, zulässige Handlungen, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sowie Nutzungseinschränkungen. Das NSG soll möglichst von einem LSG als Pufferzone umgeben sein. | LSG Landschafts- schutzgebiet | Ein Landschaftsschutzgebiet dient folgender Aufgabenstellung: Die Leistungsfähigkeit eines ausgewogenen Naturhaushalts soll gewährleistet oder wiederhergestellt werden. Die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter soll erhalten oder verbessert werden. Die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Natur und Landschaft soll erhalten,gesteigert oder wiederhergestellt werden. Der besondere Erholungswert für die Allgemeinheit soll erhalten, gesteigert oder wiederhergestellt werden. Das Betreten und die ordnungsgemäße land- und forstwirtschaftliche Nutzung sollen im Rahmen der Schutzverordnung nicht eingeschränkt werden. Für jede bauliche Anlage ist allerdings eine Sondergenehmigung erforderlich. | BR Biosphären- reservat | Biosphärenreservate sind großflächige, repräsentative Ausschnitte von Natur- und Kulturlandschaften bei weltweiter Betrachtung. In BR sollen - gemeinsam mit den hier lebenden und wirtschaftenden Menschen - beispielhafte Konzepte zu Schutz, Pflege und Entwicklung erarbeitet und umgesetzt werden. BR sollen zugleich der Erforschung von Mensch-Umwelt-Beziehungen, der Ökologischen Umweltbeobachtung und der Umweltbildung dienen. Dazu sind mehr als 50% der Fläche als NSG und LSG auszuweisen und somit rechtlich zu schützen. Die Biosphärenreservate werden in drei Zonen unterteilt: In der Kernzone (mindestens 3 % der Fläche) soll sich die Natur möglichst unbeeinflusst entwickeln können. Die Pflegezone (10 – 15 % der Fläche) dient zum Einen der Erhaltung und Pflege von extensiv genutztem Kulturland und Wald und zum Andern schirmt die Kernzone vor Beeinträchtigungen ab. Die Entwicklungszonen (80 – 90 % der Fläche) umfassten den Lebens-, Wirtschafts-, und Erholungsraum der Bevölkerung. | NP Naturpark | Naturparks sind eine Synthese aus Natur- und Kulturlandschaft. Es sind großräumige, natürliche oder naturnahe Landschaften, wobei bestehende NSG und LSG (mehr als 50% der Fläche) einbezogen werden. Die Naturparks sind allgemein zugänglich und bieten günstige Voraussetzungen für eine Begegnung der Menschen mit der Natur. Durch fachliche Information und Betreuung wird für die Erholung und die Wissensvermittlung Sorge getragen. Mit Zielsetzung der Entwicklung und Förderung von natur- und umweltverträglichem Tourismus und Erholungsnutzung werden diese Gebiete von der Landesregierung durch Verordnung zum Naturpark erklärt | NLP Nationalpark | Ein Nationalpark ist eine großräumig geschützte Naturlandschaft von internationaler Bedeutung, in der eine wirtschaftliche Nutzung von Naturgütern ausgeschlossen ist. Er dient dem Schutz einer natürlichen Entwicklungsdynamik, die vom Menschen nicht oder nur wenig beeinflußt wird. Der Mensch ist eingeladen, die Natur zu erleben, von ihr zu lernen und sich zu erholen. Er sollte sich nicht als "Eroberer" dieser geschützten Landschaft aufführen, sondern sich als "Gast" verhalten. Deshalb stehen innerhalb des Nationalparkes zahlreiche Hinweis- und Lehrtafeln. Die Besucher werden über ausgewählte Rundwanderwege, Besonderheiten von Natur und Landschaft sowie Verhaltensregeln informiert. Beispielsweise dürfen nur ausgewiesene und markierte Wege benutzt werden. Der Nationalpark ist unmittelbar der höchsten zuständigen Behörde des Landes unterstellt. |
|